Algerien: Am 10. April 2008 wurde ein Mitglied einer Freikirche (Name kann aus Sicherheitsgründen nicht erwähnt werden) in der Stadt Tizi-Ouzou wegen evangelistischer Tätigkeit unter Muslimen zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Busse von rund 940 Euro verurteilt.
Wegen seiner restriktiven Religionspolitik wurde Algerien auch vom UNO-Menschenrechtsrat in Genf gerügt. Im September 2006 wurden massive Einschränkungen gegen christliche Tätigkeit rechtskräftig.
Epheser 6,18
„Hört nicht auf, zu beten und zu flehen!
Betet jederzeit im Geist;
seid wachsam,
harrt aus.“
